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Vignette Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

Lukas Fuchs vor 7 Monaten in  Anwendungsbereiche 3 Minuten Lesedauer

Was ist die Schweizer Vignette und wofür brauche ich sie?

Die Schweizer Vignette ist eine Klebeaufkleber, der dich berechtigt, auf allen Schweizer Autobahnen sowie einigen weiteren Nationalstraßen zu fahren. Sie ist eine Gebühr für die Nutzung dieser Straßen und dient dazu, deren Instandhaltung und Ausbau zu finanzieren.

Wann brauchst du eine Vignette?

Du benötigst eine Vignette, wenn du mit einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen auf Schweizer Autobahnen fährst. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die lediglich die Schweiz durchqueren.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Es gibt einige Ausnahmen von der Vignettenpflicht, beispielsweise für:

  • Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
  • Motorräder
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Fahrzeuge mit diplomatischen Kennzeichen

Wo und wie kannst du eine Vignette kaufen?

Die Vignette kannst du an verschiedenen Orten und auf unterschiedliche Weise erwerben. Hier findest du einen Überblick über die Möglichkeiten:

An Tankstellen

Die meisten Tankstellen in der Schweiz verkaufen Vignetten. Halte einfach an der Kasse an und bitte um eine Vignette. Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar, mit Karte oder TWINT.

In Autowerkstätten

Auch viele Autowerkstätten bieten Vignetten zum Kauf an. Wenn du dein Fahrzeug ohnehin zur Inspektion oder Reparatur bringst, kannst du bequem eine Vignette mitnehmen.

Online-Shops

Wenn du es vorziehst, von zu Hause aus einzukaufen, kannst du Vignetten auch über verschiedene Online-Shops erwerben. Bekannte Anbieter sind unter anderem:

Bei der Online-Bestellung musst du die gewünschten Merkmale der Vignette angeben (z. B. Gültigkeitsdauer, Fahrzeugkategorie). Die Zahlung erfolgt in der Regel per Kreditkarte oder PayPal.

Poststellen

Du kannst Vignetten auch an Poststellen kaufen. Achte jedoch darauf, dass nicht alle Poststellen Vignetten anbieten. Informiere dich im Voraus auf der Website der Post, welche Poststellen Vignetten verkaufen.

Grenzübergänge

Wenn du aus dem Ausland in die Schweiz einreist, kannst du an einigen Grenzübergängen Vignetten erwerben. Beachte jedoch, dass die Verfügbarkeit von Vignetten an Grenzübergängen begrenzt sein kann.

Wie viel kostet eine Vignette in der Schweiz?

Eine Vignette für die Schweiz ist für ein Kalenderjahr gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres. Du musst eine Vignette kaufen, wenn du mit deinem Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen fahren möchtest. Die Kosten für eine Vignette hängen von der Größe und dem Gewicht deines Fahrzeugs ab.

Vignettenpreise für verschiedene Fahrzeugtypen

Fahrzeugtyp Preis (CHF)
Motorräder 38
Personenwagen und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 40
Wohnmobile und leichte Anhänger 75
Lastwagen und Busse bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 120
Lastwagen und Busse über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 250

Staffelpreise für schwere Fahrzeuge

Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten Staffelpreise. Der Preis hängt von der Anzahl der Achsen und der Emissionskategorie des Fahrzeugs ab. Weitere Informationen zu den Staffelpreisen findest du auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Verlängerte Gültigkeit für E-Fahrzeuge

Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeuge) mit einer Zulassung für die Schweiz erhalten eine Vignette mit verlängerter Gültigkeit. Die Vignette für E-Fahrzeuge ist vom 1. Februar des Vorjahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres gültig. Die Kosten für eine Vignette für E-Fahrzeuge entsprechen den Preisen für die entsprechenden Fahrzeugtypen.

Wie verwende ich die Vignette richtig?

Nachdem du deine Vignette erworben hast, ist es wichtig, sie korrekt anzubringen und zu verwenden, um Bußgelder zu vermeiden und die ordnungsgemäße Funktion der Vignette sicherzustellen.

Anbringen der Vignette

  • Wähle eine saubere und trockene Stelle auf der Innenseite deiner Windschutzscheibe.
  • Entferne die Schutzfolie von der Rückseite der Vignette.
  • Platziere die Vignette an der von der Schweizer Straßenverkehrsbehörde (ASTRA) festgelegten Stelle auf deiner Windschutzscheibe. Die genaue Position variiert je nach Fahrzeugtyp, aber im Allgemeinen befindet sie sich in der Mitte der Windschutzscheibe, hinter dem Rückspiegel.
  • Drücke die Vignette fest an, um sicherzustellen, dass sie sicher haftet.

Richtige Verwendung

  • Die Vignette muss das gesamte Kalenderjahr, für das sie gültig ist, an deinem Fahrzeug angebracht bleiben.
  • Du darfst die Vignette nicht manipulieren oder verändern, da dies ihre Gültigkeit beeinträchtigen kann.
  • Stelle sicher, dass die Vignette gut sichtbar und nicht durch andere Gegenstände wie Sonnenblenden oder Aufkleber verdeckt ist.
  • Wenn du dein Fahrzeug verkaufst oder verschrottest, musst du die Vignette entfernen.

Digitale Vignette

Wenn du eine digitale Vignette erworben hast, musst du sie nicht an deinem Fahrzeug anbringen. Stattdessen wird das Kennzeichen deines Fahrzeugs elektronisch registriert. Es ist jedoch wichtig, dass du die Bestätigung deiner digitalen Vignette aufbewahrst, falls du von den Behörden kontrolliert wirst.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen von der Vignettenpflicht:

  • Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen, die aus dem Ausland kommen und nicht mehr als 30 Tage in der Schweiz bleiben.
  • Motorräder
  • Anhänger
  • Fahrzeuge, die für den öffentlichen Personenverkehr bestimmt sind
  • Elektrofahrzeuge

Wo gilt die Vignette?

Auf welchen Straßen ist die Vignette Pflicht?

Die Vignette ist auf allen Nationalstraßen, Autobahnen und einigen gebührenpflichtigen Tunneln in der Schweiz obligatorisch. Das bedeutet, dass du sie auf folgenden Straßen benötigst:

  • Alle Autobahnen (mit der grünen Beschilderung)
  • Alle Nationalstraßen (mit der blauen Beschilderung)
  • Der Große St. Bernhard-Tunnel
  • Der Gotthard-Tunnel
  • Der San Bernardino-Tunnel
  • Der Munt La Schera-Tunnel
  • Der Vereina-Tunnel

Gibt es zonenfreie Straßen?

Ja, es gibt bestimmte Straßen, die von der Vignettenpflicht ausgenommen sind. Dazu gehören:

  • Straßen innerhalb von Städten und Dörfern
  • Private Straßen
  • Straßen, die ausschließlich für den Anliegerverkehr bestimmt sind

Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge

Für bestimmte Fahrzeugtypen gilt die Vignettenpflicht nicht. Dazu gehören beispielsweise:

  • Motorräder
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die von einem privaten Fahrzeug gezogen werden
  • Fahrzeuge, die offiziell vom Schweizer Militär oder der Polizei genutzt werden
  • Fahrzeuge, die von diplomatischen Vertretungen genutzt werden

Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht?

Fahrzeuge, die von der Vignettenpflicht befreit sind

Nicht alle Fahrzeuge benötigen eine Vignette in der Schweiz. Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit:

  • Motorräder
  • Mopeds
  • Velosolex
  • Elektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge der Schweizer Armee
  • Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen, die ausländisch immatrikuliert sind und nicht länger als 30 Tage in der Schweiz bleiben
  • Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 3,5 Metern oder einer Breite von mehr als 2,55 Metern

Fahrzeuge mit Sonderbewilligung

In bestimmten Fällen können Fahrzeuge, die normalerweise von der Vignettenpflicht befreit sind, eine Sonderbewilligung benötigen, um auf Autobahnen fahren zu dürfen. Dies gilt beispielsweise für folgende Fahrzeuge:

  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Fahrzeuge der öffentlichen Verkehrsbetriebe
  • Fahrzeuge mit mehreren Anhängern

Die Sonderbewilligung kann bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern beantragt werden.

Andere Ausnahmen

Neben den oben genannten Ausnahmen gibt es noch weitere Fälle, in denen du möglicherweise von der Vignettenpflicht befreit bist. Hierzu gehören:

  • Fahrten auf Privatstrassen
  • Fahrten innerhalb von Ortschaften
  • Fahrten zu einem nahegelegenen Grenzübergang (innerhalb von 10 Kilometern)
  • Fahrten auf einzelnen Autobahnabschnitten, die speziell gekennzeichnet sind.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?

Das Fahren ohne gültige Vignette ist in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit. Solltest du erwischt werden, erwartet dich ein Bußgeld.

Wie hoch ist das Bußgeld für das Fahren ohne Vignette?

Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Kanton, in dem du angehalten wirst. In den meisten Kantonen liegt das Bußgeld bei 200CHF. Zusätzlich musst du die Kosten für eine nachträgliche Vignette übernehmen.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht zahle?

Wenn du das Bußgeld nicht fristgerecht bezahlst, kann es zu Mahngebühren oder weiteren rechtlichen Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall kann dein Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Was kann ich tun, wenn ich ohne Vignette angehalten werde?

Wenn du ohne gültige Vignette angehalten wirst, solltest du die Situation ruhig und kooperativ angehen. Erkläre dem Polizeibeamten, dass du dich nicht bewusst der Vignettenpflicht warst oder dass du die Vignette vergessen hast.

Kann ich eine Verwarnung statt eines Bußgeldes erhalten?

In einigen Fällen kann der Polizeibeamte eine Verwarnung anstelle eines Bußgeldes aussprechen. Dies ist jedoch selten und liegt im Ermessen des Beamten.

Was passiert, wenn ich wiederholt ohne Vignette fahre?

Wenn du wiederholt ohne Vignette fährst, kann dies zu einer höheren Geldstrafe oder sogar zu einem Fahrverbot führen.

Wie hoch ist das Bußgeld für das Fahren ohne Vignette?

Wenn du ohne gültige Vignette in der Schweiz erwischt wirst, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Dauer des Verstoßes.

Bußgelder für Personenkraftwagen

  • Fahrten bis zu 30 Tagen: 200 CHF
  • Fahrten über 30 Tagen: 400 CHF

Bußgelder für Motorräder

  • Fahrten bis zu 30 Tagen: 100 CHF
  • Fahrten über 30 Tagen: 200 CHF

Bußgelder für Lastwagen und Busse

  • Fahrten bis zu 30 Tagen: Variierend je nach Gewicht und Achszahl
  • Fahrten über 30 Tagen: Variierend je nach Gewicht und Achszahl

Zusätzliche Kosten

Neben dem reinen Bußgeld können weitere Kosten auf dich zukommen, wie zum Beispiel:

  • Bearbeitungsgebühren
  • Kosten für die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (im Falle von wiederholten Verstößen)
  • Verwaltungsaufwand für den Grenzschutz (bei Einreise aus dem Ausland)

Bußgeldzahlung

Das Bußgeld muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Strafzettels bezahlt werden. Die Zahlungsinformationen findest du auf dem Strafzettel.

Folgen bei Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung des Bußgeldes kann es zu einer Verdopplung der Geldstrafe kommen. Zudem kann dein Fahrzeug beschlagnahmt werden, bis die Strafe beglichen ist. In schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Wo kann ich die Vignette entfernen?

Sobald die Gültigkeitsdauer deiner Vignette abgelaufen ist, musst du sie von deinem Fahrzeug entfernen. Dies kannst du selbst tun oder einen Autobahndienst damit beauftragen.

Selbst entfernen

Um die Vignette selbst zu entfernen, gehst du wie folgt vor:

  1. Löse die Vignette vorsichtig von der Windschutzscheibe. Sie lässt sich leichter lösen, wenn du sie vorher mit einem Haartrockner oder einem Heißluftgebläse erwärmst.
  2. Verwende einen Schaber, ein Rasiermesser oder eine Kreditkarte, um etwaige Rückstände zu entfernen.
  3. Reinige die Stelle auf der Windschutzscheibe mit einem Glasreiniger.

Entfernen lassen

Wenn du die Vignette nicht selbst entfernen möchtest, kannst du sie auch in einer Autowerkstatt oder einem Autobahndienst entfernen lassen. Dieser Service ist in der Regel kostenpflichtig.

Elektronische Vignette abmelden

Wenn du eine elektronische Vignette verwendest, musst du sie nicht ablösen. Sie wird automatisch abgemeldet, sobald ihre Gültigkeit abgelaufen ist.

Wie kann ich eine Vignette zurückgeben oder umtauschen?

Wenn du die gekaufte Vignette nicht mehr benötigst oder eine fehlerhafte Vignette erhalten hast, kannst du sie unter bestimmten Voraussetzungen zurückgeben oder umtauschen.

Bedingungen für eine Rückgabe oder einen Umtausch

Eine Rückgabe oder ein Umtausch einer Vignette ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Vignette wurde noch nicht benutzt und befindet sich im unbeschädigten Originalzustand.
  • Der Kaufbeleg muss vorgelegt werden.
  • Die Vignette wurde innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückgegeben oder umgetauscht.

So gibst du eine Vignette zurück oder tauschst sie um

Um eine Vignette zurückzugeben oder umzutauschen, kannst du dich an die folgenden Stellen wenden:

  • Verkaufsstelle: Du kannst die Vignette bei der Verkaufsstelle zurückgeben oder umtauschen, bei der du sie gekauft hast.
  • Schweizerische Post: Du kannst die Vignette bei jeder Filiale der Schweizerischen Post zurückgeben oder umtauschen.
  • Autobahnvignette Online-Shop: Wenn du die Vignette online gekauft hast, kannst du sie über den Autobahnvignette Online-Shop zurückgeben oder umtauschen.

Rückerstattung oder Gutschrift

Wenn du eine Vignette zurückgibst, erhältst du den Kaufpreis zurückerstattet. Wenn du eine Vignette umtauschst, erhältst du eine Gutschrift im Wert der zurückgegebenen Vignette. Diese kannst du für den Kauf einer neuen Vignette verwenden.

Wichtig

Bitte beachte, dass eine Rückgabe oder ein Umtausch einer Vignette nur unter den oben genannten Bedingungen möglich ist. Wenn du die Vignette bereits benutzt hast oder sie beschädigt ist, kannst du sie nicht mehr zurückgeben oder umtauschen.

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